§ 95 AußStrG

Mit dem neuen KindNamRÄG (Kindschafts- und Namensrechtsänderungsgesetz) ist durch das Gericht verordnete Erziehungsberatung im Zuge einer Scheidung von Eltern in zwei Formen möglich:

1. als Verpflichtung zum Besuch einer Beratungsveranstaltung mit Nachweispflicht als Bedingung für einvernehmliche Scheidung (§95, Abs. 1a Außerstreitgesetz) und 2. als Verordnung von Erziehungsberatung bei Verfahren über die Obsorge und/oder das Recht auf persönlichen Kontakt (§107, Abs. 3 Außerstreitgesetz).

Alle hier angebotenen Veranstaltungen werden als Nachweis für die verpflichtende Beratung bei einvernehmlichen Scheidungen lt. §95 Absatz 1a Außerstreitgesetz anerkannt.

Beratungsveranstaltungen bei einvernehmlichen Scheidungen als Nachweis für die verpflichtende Beratung lt. §95 Absatz 1a Außerstreitgesetz

Gemäß der Gesetzeslage von 2013 §95 Absatz 1a Außerstreitgesetz sind Eltern seit Februar 2013 bei einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, Beratungsveranstaltungen zu besuchen.

Diese Verordnung stellt wahrscheinlich für viele Eltern eine zuzügliche Belastung in einer ohnehin sehr angespannten Zeit dar. Oft haben sich Eltern auch bereits vorab über die Bedeutung einer Trennung für ein Kind informiert. Dennoch haben die Erfahrungen gezeigt, dass – aufgrund der Anforderungen, die jede(!) Trennung mit sich bringt – viele Bedürfnisse von Kindern „fast automatisch“ gar nicht in- oder (wieder) aus dem Blick geraten. Dazu trägt auch die Tatsache bei, dass die oft große emotionale Belastung der Eltern in der Situation häufig dazu führt, dass elterliche und kindliche emotionale Bedürfnisse einander unvereinbar bis widersprüchlich gegenüberstehen können.

Die APP bietet für die neue Verordnung Beratung(-sveranstaltungen) an. Ein wenig abseits von „ratgeberartigen Handlungsanweisungen“ geht es darin um Fragen, was Kinder brauchen (und in gewisser Weise vielleicht auch Eltern), um mit dem Ereignis gut zurande zu kommen und um nach einiger Zeit gestärkt daraus hervorzugehen: 
 

  • Wie (vielfältig) Kinder die Trennung/Scheidung ihrer Eltern erleben und welche Notlagen, Bedürfnisse und Reaktionen daraus entstehen.

  • Gleichzeitig wird auch ein erster Blick darauf gerichtet, welche Schwierigkeiten sich oftmals für Eltern ergeben, die es ihnen nahezu verunmöglichen, den Bedürfnissen ihrer Kinder gerecht zu werden.

  • Dazu gehört auch, dass Belastungen zwar an Grenzen führen können, aber nicht überhand nehmen müssen.

  • Dass jede Trennung und Scheidung für Kinder auch eine Chance darstellt: wenn Kinder die für sie notwendigen Informationen bekommen und Eltern in die Lage kommen, ihre Bedürfnisse und Reaktionen verstehen zu können.

APP - Arbeitsgemeinschaft für Psychoanalytische Pädagogik

Kuefsteingasse 4/13, A-1140 Wien, Tel.: +43/1 403 01 60, info@app-wien.at

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