§ 95 AußStrG
Gerichtliche Erziehungsberatung im Zuge einer Scheidung
Mit dem KindNamRÄG (Kindschafts- und Namensrechtsänderungsgesetz) kann das Gericht im Zusammenhang mit einer Scheidung Erziehungsberatung in zwei Formen anordnen:
- Als Verpflichtung zum Besuch einer Beratungsveranstaltung mit Nachweispflicht als Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung
(§ 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz) - Als Verordnung von Erziehungsberatung im Rahmen von Verfahren über die Obsorge und/oder das Recht auf persönlichen Kontakt
(§ 107 Abs. 3 Außerstreitgesetz)
Alle hier angebotenen Veranstaltungen werden als Nachweis für die verpflichtende Beratung bei einvernehmlichen Scheidungen gemäß § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz anerkannt.
Beratungsveranstaltungen bei einvernehmlichen Scheidungen
(Nachweis gemäß § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz)
Auf Grundlage der gesetzlichen Regelung von 2013 sind Eltern seit Februar 2013 bei einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, eine Beratungsveranstaltung zu besuchen.
Für viele Eltern stellt diese Verpflichtung zunächst eine zusätzliche Belastung dar – gerade in einer Phase, die ohnehin von Unsicherheit, emotionalem Stress und organisatorischen Herausforderungen geprägt ist. Häufig haben sich Eltern auch bereits im Vorfeld mit den Auswirkungen einer Trennung auf Kinder auseinandergesetzt.
Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Anforderungen, die jede Trennung mit sich bringt, dazu führen können, dass zentrale Bedürfnisse von Kindern fast automatisch aus dem Blick geraten oder im Verlauf der Trennung wieder verloren gehen. Hinzu kommt, dass die hohe emotionale Belastung der Eltern dazu führen kann, dass elterliche und kindliche Bedürfnisse einander zeitweise widersprechen oder als unvereinbar erlebt werden.
Beratungsangebote der APP
Die APP bietet im Rahmen dieser gesetzlichen Vorgaben entsprechende Beratungsveranstaltungen an. Abseits von einfachen Handlungsanweisungen oder pauschalen Ratschlägen stehen dabei folgende Fragen im Mittelpunkt:
- wie unterschiedlich Kinder die Trennung oder Scheidung ihrer Eltern erleben,
- welche Notlagen, Bedürfnisse und Reaktionen daraus entstehen können,
- welche Schwierigkeiten sich für Eltern ergeben können, die es ihnen erschweren, auf diese Bedürfnisse einzugehen,
- wie Belastungen zwar an persönliche Grenzen führen, aber nicht überhandnehmen müssen,
- und welche Chancen Trennung und Scheidung für Kinder auch beinhalten können.
Eine Trennung kann für Kinder dann zu einer entwicklungsfördernden Erfahrung werden, wenn sie die für sie notwendigen Informationen erhalten und Eltern dabei unterstützt werden, trotz eigener Belastungen emotional verfügbar zu bleiben und Orientierung zu geben.